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Register der Datensammlungen Justiz- und Sicherheitsdepartement
Verantwortliche Organisationseinheit
Name
Amt für Gemeinden
Kurzbezeichnung
AfG
Adresse
Bundesplatz 14, 6002 Luzern
Telefonnummer
041 228 64 83
Faxnummer
041 228 14 62
Vorgesetzte Stelle
Name
Justiz- und Sicherheitsdepartement
Bezeichnung der Datensammlung
Kurzbezeichnung
Beschwerdefälle (abgeschlossene Fälle)
Bezeichnung
Akten und Dateien von abgeschlossenen Beschwerdefällen, die in den Zuständigkeitsbereich des Amtes für Gemeinden fallen
Darin eingeschlossene Teildatensammlungen
Beschwerden im Vormundschaftswesen, Beschwerden im Stimmrechtswesen, Beschwerden im Bürgerrechtswesen
Zweck
Bearbeitung von Beschwerdefällen, Archivierung von Unterlagen gem. Archivgesetz (Beitrag zur Rechtssicherheit, zu einer kontinuierlichen und rationellen Verwaltungsführung, zur Schaffung von Transparenz und Nachvollziehbarkeit staatlichen Handelns sowie zur Bereitstellung von Grundlagen für die Forschung
Rechtsgrundlage - Eidgenössisches Recht
Gesetze, Verordnungen, übrige Erlasse / §, Artikel:
Rechtsgrundlage - Kantonales Recht
Gesetze, Verordnungen, übrige Erlasse / §, Artikel:
SRL-Nummer 585, Gesetz über das Archivwesen (Archivgesetz) vom 16. Juni 2003 / 3, 5 ff.
SRL-Nummer 586, Verordnung zum Archivgesetz (Archivverordnung) vom 9. Dezember 2003 /
Inhalt (Art der bearbeiteten Personendaten)
normal schützenswerte Daten
Name / Vorname
Adresse
Geschlecht
Geburtsdatum / Alter
Heimatort / Nationalität
Zivilstand
Titel
Beruf
Arbeitsort
Ausbildung
Einkommen
Vermögen
Zivilrechtl. Handlungsfähigkeit
AHV-Nummer
besonders schützenswerte Daten
Religion / Konfession
Weltanschauliche oder Politische Haltung
Intimsphäre
Gesundheit
Ethnische Zugehörigkeit
Massnahmen Sozialhilfe
Administrative oder strafrechtliche Verfahren / Sanktionen
Betreibungen
Persönlichkeitsprofil
Weitere Daten
Bis auf die Daten Name/Vorname, Adresse, Geburtsdatum, Heimatort/Nationaltät, welche immer erhoben werden, werden die restlichen Daten nur zum Teil erhoben und gespeichert.
Herkunft der Daten
Auskunft durch die betroffenen Personen
eigene Erhebung
Übernahme von Dritten respektive aus bestehenden Datensammlungen (d.h. keine Eigenerhebung und keine Erhebung bei der betroffenen Person)
Bemerkungen
Da es sich um verschiedene Rechtsgebiete handelt, sind je nach Thema (Vormundschaft / Einbürgerung / Stimmrechtsbeschwerde) mehr oder weniger persönliche Daten der beschwerdeführenden Personen in den Akten enthalten.
Regelmässige Datenempfänger
Name
Anzahl Datenempfänger
Online Zugriff
Kopie der Datensammlung
EDV (Datenträger)
Manuell (Listen)
Justiz- und Sicherheitsdepartement
Bemerkungen
Der Zugriff auf die Daten ist nur innerhalb des Amtes für Gemeinden möglich. Das JSD erhält in jedem Fall eine Kopie des Entscheides und Einsicht in die Akten. Die Regierungsräte haben Einblick in die Akten für die Regierungsratsentscheide. Beide Stellen haben aber weder online Zugriff auf die Daten noch eine Kopie der Datensammlungen
Mittel der Bearbeitung
Manuell
EDV
Manuell und EDV
falls auch oder ausschliesslich EDV
Betrieb durch verantwortliche Organisationseinheit
Betrieb durch andere, verwaltungsinterne Stelle
Betrieb durch verwaltungsexterne Stelle
Anzahl der in der Datensammlung geführten Personen
Anzahl
über 200 Personen
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