Gesetzlicher Auftrag der Datenschutzbeauftragte des Kantons Luzern
Der DSB hat als unabhängige Aufsichtsstelle die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz in der kantonalen und kommunalen Verwaltung zu überwachen. Sie berät die Verwaltungsstellen in allen datenschutzrechtlichen Belangen, sorgt für deren Ausbildung und bearbeitet Anfragen und Gesuche von auskunftsersuchenden Personen.
Sie übt die Oberaufsicht aus für Gemeinwesen, die eine eigene Aufsichtsstelle geschaffen haben.
Aufgaben der DSB gemäss Art. 23 Abs. 1 des kantonalen Datenschutzgesetzes:
Die Beauftragte für den Datenschutz
- überwacht die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz,
- verfolgt die massgeblichen Entwicklungen und berät die verantwortlichen Organe in Fragen des Datenschutzes
- erteilt den betroffenen Personen Auskunft über ihre Rechte und behandelt aufsichtsrechtliche Anzeigen innert angemessener Frist,
- gibt gegenüber den Organen Empfehlungen zu Datenbearbeitungen ab,
- reicht in hängigen Verfahren auf Ersuchen von entscheidenden Organen oder Rechtsmittelbehörden und in Vernehmlassungsverfahren zu Entwürfen von rechtsetzenden Erlassen Stellungnahmen zu Datenschutzfragen ein,
- orientiert die Organe und die Öffentlichkeit über wesentliche Anliegen des Datenschutzes
- sorgt für die Instruktion der Mitarbeiter von Organen über den Datenschutz,
- nimmt zu Datenbearbeitungen Stellung, die ein hohes Risiko für Verletzungen von Persönlichkeits- und Grundrechten der betroffenen Personen bergen,
- erstattet dem Regierungsrat jährlich Bericht über die Tätigkeit und stellt gleichzeitig der Aufsichts- und Kontrollkommission des Kantonsrats eine Kopie zu; der Bericht wird öffentlich zugänglich gemacht,
- veröffentlicht Stellungnahmen,
- arbeitet mit den Kontrollorganen der anderen Kantone, des Bundes und des Auslandes zusammen.