Auftrag

Gesetzlicher Auftrag des Datenschutzbeauftragten des Kantons Luzern

Der DSB hat als unabhängige Aufsichtsstelle die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz in der kantonalen und kommunalen Verwaltung zu überwachen. Er berät die Verwaltungsstellen in allen datenschutzrechtlichen Belangen, sorgt für deren Ausbildung und bearbeitet Anfragen und Gesuche von auskunftsersuchenden Personen.

Er übt die Oberaufsicht aus für Gemeinwesen, die eine eigene Aufsichtsstelle geschaffen haben.

Aufgaben des DSB gemäss Art. 23 des kantonalen Datenschutzgesetzes:

  1. Der Beauftragte für den Datenschutz

    • überwacht die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz,
    • berät die verantwortlichen Organe in Fragen des Datenschutzes und der Datensicherung,
    • erteilt den betroffenen Personen Auskunft über ihre Rechte,
    • vermittelt zwischen Organen und Personen in allen Anständen über Datenschutz, namentlich bei Begehren um Auskunft, Berichtigung und Unterlassung,
    • reicht in hängigen Verfahren auf Ersuchen von entscheidenden Organen oder Rechtsmittelbehörden Stellungnahmen zu Datenschutzfragen ein,
    • orientiert die Organe über wesentliche Anliegen des Datenschutzes,
    • sorgt für die Instruktion der Mitarbeiter von Organen über den Datenschutz,
    • erstattet dem Regierungsrat jährlich Bericht über seine Tätigkeit und stellt gleichzeitig der Aufsichts- und Kontrollkommission des Kantonsrats eine Kopie zu; der Bericht wird öffentlich zugänglich gemacht,
    • veröffentlicht Stellungnahmen,
    • arbeitet mit den Kontrollorganen der anderen Kantone, des Bundes und des Auslandes zusammen.
  2. Er führt für den Kanton das Register über die Datensammlungen.
Standort

Datenschutzbeauftragter des Kantons Luzern

Bahnhofstrasse 15

6002 Luzern

Zentrale 041 228 61 00

E-Mail

Datenschutzbeauftragter
Matthias R. Schönbächler, 
MLaw Rechtsanwalt
(50 %)