Bereich Schengener Informationssystem (SIS)

Information zu SIS, VIS, Eurodac, EES und ETIAS

 

SIS
Das Schengener Informationssystem (SIS) ist ein europaweites elektronisches Personen- und Sachfahndungssystem, das durch die Mitgliedstaaten des Schengen-Raums (Schengenstaaten) gemeinsam betrieben wird. Es enthält Informationen über polizeilich und justiziell gesuchte, mit einem Einreiseverbot belegte oder vermisste Personen sowie über gestohlene Gegenstände (z.B. Autos, Waffen). Im Rahmen von Schengen werden die systematischen Personenkontrollen an den Binnengrenzen zwischen den Schengenstaaten aufgehoben, um den Reiseverkehr zu erleichtern. Das SIS wurde als kompensierende Massnahme geschaffen, um die grenzüberschreitende Polizeizusammenarbeit zu ermöglichen und Sicherheit und Ordnung im Schengen-Raum zu gewährleisten.

 

VIS
Das Visa-Informationssystem VIS ist ein europaweites elektronisches Informationssystem, das dem Austausch von Visadaten unter den Mitgliedstaaten des Schengen-Raums dient. Das VIS enthält Daten über die Visaantragsteller und über die beantragten, erteilten, abgelehnten, annullierten, aufgehobenen oder verlängerten Visa, das Gesichtsbild, die Fingerabdruckdaten sowie Verknüpfungen zu anderen Visaanträgen. Es soll das Visaverfahren erleichtern, die Sicherheit des Antragsverfahrens verbessern und Visakontrollen an den Schengen-Aussengrenzen verbessern.

 

Ihre Rechte
Jede Person hat das Recht, Auskunft darüber zu erhalten, ob im SIS oder im VIS Daten über sie bearbeitet werden. Sie kann gegebenenfalls Einsicht in diese Daten erhalten, sie berichtigen bzw. löschen lassen. Entsprechende Musterschreiben sind auf der Website von EDÖB publiziert.

 

Eurodac
Eurodac (European Asylum Dactyloscopy Database) ist ein elektronisches Informationssystem, das von der Europäischen Union (EU) betrieben wird und dazu dient, Fingerabdruckdaten von Asylsuchenden und bestimmten Drittstaatsangehörigen zu speichern und auszutauschen. Das Hauptziel von Eurodac ist die Unterstützung der Durchführung der Dublin-Verordnung, die die Zuständigkeit für die Prüfung von Asylanträgen regelt. Eurodac ist ein wichtiges Instrument zur Verwaltung und Durchsetzung der EU-Asylpolitik und zur Gewährleistung der Einhaltung der Dublin-Verordnung. Es trägt dazu bei, sicherzustellen, dass Asylsuchende in der EU gerecht und effizient behandelt werden und dass die Verantwortlichkeiten für die Prüfung von Asylanträgen angemessen verteilt werden.

Weitere Auskünfte zu Eurodac und Ihre Rechte erhalten Sie beim Staatssekretariat für Migration (SEM).

 

EES
Das Europäisches Ein- und Ausreisesystem (Entry/Exit System, EES) ist ein System zur Erfassung von Daten zu Ein- und Ausreisen von Drittstaatsangehörigen, die für einen Kurzaufenthalt in den Schengen-Raum reisen sowie für Einreiseverweigerungen. Die Daten des EES kann das SEM im Rahmen seiner Aufgaben abfragen. Polizei- und Strafverfolgungsbehörden der Kantone können zur Verhütung, Aufdeckung oder Ermittlung terroristischer oder sonstiger schwerer Straftaten nötigenfalls bei fedpol Zugriff auf diese Daten beantragen.

Weitere Auskünfte zu EES, Ihre Rechte und Einreichen eines Auskunftsgesuchs richten Sie an das Staatssekretariates für Migration (SEM).

 

ETIAS
Das Europäisches Reiseinformations- und -genehmigungssystem (European Travel Information and Autorisation System, ETIAS) ist ein europaweites elektronisches Informationssystem, das von der Europäischen Union (EU) betrieben wird. Visumbefreite Drittstaatsangehörige müssen vor ihrer Einreise in den Schengen-Raum über das ETIAS online eine Reisegenehmigung beantragen, welche für drei Jahre gültig ist. Das Informationssystem dient den nationalen und kantonalen Behörden zur Erfassung von Personendaten, zur Prüfung von ETIAS-Reisegenehmigungsgesuchen oder zur Identifizierung von Risiken zur Verhinderung illegaler Einwanderung.

Weitere Auskünfte zu ETIAS und Ihre Rechte erhalten Sie bei der ETIAS-Stelle des Staatssekretariates für Migration (SEM).