Befragungssysteme für Heimbewohnerinnen und -bewohner (Dezember 2004)
Alters- und Pflegeheime müssen verschiedene Informationen über ihre Bewohnerinnen und Bewohner bearbeiten. Zum Teil müssen sie mit solchen Informationen gesetzlichen Aufträgen nachkommen und zum Teil den Pflegebedarf erheben. Die Bewohnerinnen und Bewohner müssen viele und oft heikle Daten abgeben (Gesundheit, Intimsphäre usw.). Seit einiger Zeit gibt es Befragungssysteme, die in kritischer Zusammenarbeit mit Datenschutzvertretern immer neu angepasst werden. Die Datenschutzbeauftragten des Kantons Zug und des Kantons Luzern haben eine Stellungnahme zu den Patientenbefragungssystemen BESA und RAI RUG aus datenschutzrechtlicher Sicht erarbeitet.
Bedarfsabklärungssysteme Alters- und Pflegeheim (Dezember 2003)
Im Verlauf des Sommers 2003 haben die Medien über die Bedarfsabklärungssysteme in Alters- und Pflegeheimen berichtet. Kritisiert wurde die Erfassung von Personendaten, welche die Privat- und Geheimsphäre der Heimbewohner zum Teil massiv verletzen.
Unter Download finden Sie die Erläuterungen des DSB Luzern zu diesem Sachverhalt im Kanton Luzern sowie den Bericht der Arbeitsgruppe Gesundheit (AGX) der schweizerischen Datenschutzbeauftragten.