Bereich Polizei

Auskunft aus dem Schengener Informationssystem (SIS II) (Dezember 2017)
Jede Person hat das Recht, über die zu ihrer Person in SIS II gespeicherten Daten Auskunft zu verlangen und auf ihre Person bezogene, sachlich unrichtige Daten berichtigen oder unrechtmässig gespeicherte personenbezogene Daten löschen zu lassen. Weitere Informationen zum Schengener Informationssystem finden Sie unter Schengen / Dublin des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB). Musterbrief Auskunft, Berichtigung, Löschung betreffend SIS II finden Sie ebenfalls auf dieser Webseite des EDÖB.

Jugendarbeit und Auskunftspflicht- bzw. Anzeigepflicht oder -recht (März 2004)
Muss ein Jugendarbeiter einer Gemeinde auf Verlangen der Polizei Personendaten von Jugendlichen bekannt geben oder kann er sich auf ein Berufsgeheimnis oder ein Schweigerecht berufen? Ist er verpflichtet, eine Straftat anzuzeigen, wenn er von dieser im Rahmen seiner Tätigkeit erfährt?