Bereich Schulen

Merkblatt Cloud Computing im Schulbereich von privatim (Oktober 2013)
Dieses Merkblatt richtet sich an Schulen, welche die Nutzung von Cloud-Services, bei-spielsweise Dropbox, Microsoft Office 365 oder Google Drive, evaluieren oder bereits nutzen.

Merkblatt Datenschutz in der Schule (Dezember 2003)
Um ihre Aufgabe erfüllen zu können, ist eine Schule darauf angewiesen, personenbezogene Daten von Schülerinnen und Schülern zu bearbeiten. Dabei werden neben den weniger sensiblen Daten wie Namen und Adressen auch Daten bearbeitet, welche vom Gesetz her als besonders schützenswert deklariert sind. Darunter fallen beispielsweise Personendaten über die Religion oder die Gesundheit. Dieses Merkblatt soll aufzeigen, wie die Bestimmungen über den Datenschutz an einer Schule umgesetzt werden können und wie mit den Personendaten der Schülerinnen und Schüler umzugehen ist.

Merkblatt Schulen ans Internet (Dezember 2003)
An immer mehr Schulen nutzen Lehrer und Schüler das Internet. Die Möglichkeiten sind vielfältig und werden je länger je mehr effektiv genutzt. Dieses Merkblatt soll aufzeigen, welche Gefahren durch die vermehrte Nutzung des Internets für die Schulen entstehen und wie ihnen entgegengetreten werden kann.

Merkblatt Internet-Auftritt einer Schule (Dezember 2003)
Viele Schulen präsentieren sich mittlerweile mit einer eigenen Website im Internet. Diese Auftritte enthalten sehr oft auch Bilder und weitere personenbezogene Daten, insbesondere Namen von Schulkindern. Meist wird es aber versäumt, die Schülerinnen und Schüler, bzw. ihre Eltern oder Sorgeberechtigten, auf die mit der Veröffentlichung verbundenen Gefahren hinzuweisen. Dieses Merkblatt soll aufzeigen, welche Daten auf einer schuleigenen Website veröffentlicht werden dürfen, welche Daten eher heikel sind und auf was für Publikationen ganz verzichtet werden soll.

Merkblatt Publikationen von Schulen (Dezember 2003)
Um ihre Aufgabe erfüllen zu können, ist eine Schule darauf angewiesen, personenbezogene Daten von Schülerinnen und Schülern zu bearbeiten. Dabei werden neben den weniger sensiblen Daten wie Namen und Adressen auch Daten bearbeitet, welche vom Gesetz her als besonders schützenswert deklariert sind. Darunter fallen beispielsweise Personendaten über die Religion oder die Gesundheit. Dieses Merkblatt soll die Einschränkungen aufzeigen, welche für Publikationen von Schulen gelten, auch wenn dabei nur Daten veröffentlicht werden, welche als nicht sensitive eingestuft werden.

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